Barbara Hendricks: Entsandte Arbeitskräfte werden künftig besser vor Ausbeutung geschützt

Die freie Mobilität von Unternehmen und Arbeitskräften ist fester Bestandteil der Europäischen Union. Dazu gehört die Möglichkeit, dass Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum und für bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel auf dem Bau, im Reinigungsgewerbe oder in der Pflege, in ein anderes EU-Land entsandt werden.

Bislang musste entsandten Arbeitskräften lediglich Mindestentgelte bezahlt werden. Das wird sich nun ändern. Das Bundeskabinett hat auf Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen, die Entlohnung und die Rechte von ausländischen Arbeitskräften zu stärken. Damit werden künftig Menschen, die zwischen 12 und 18 Monate lang zum Arbeiten nach Deutschland kommen, von sämtlichen deutschen Arbeitsgesetzen profitieren.

Gilt ein bundesweit allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, dann wird die darin geregelte Entlohnung künftig auch auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet werden.

Konkret bedeuten die Verbesserungen, dass zum Beispiel Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden, nicht mehr direkt vom Lohn abgezogen werden dürfen. Gleiches gilt für Reisekosten und Verpflegung, die bislang häufig dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin zu deren Nachteil auf den Lohn angerechnet wurden.

„Wir schieben der Ausbeutung von Arbeitskräften einen Riegel vor und fördern damit den Grundsatz ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleich Ort‘. Gleichzeitig sorgen wir für Gerechtigkeit, Rechtsklarheit und fairen Wettbewerb“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.

Der Zoll wird die Einhaltung der neuen Regelungen kontrollieren. Für diese zusätzlichen Aufgaben wird der Zoll um 1000 zusätzliche Stellen verstärkt werden.