Der Volkswagen Konzern hat seine Kundschaft getäuscht und viele Dieselfahrerinnen und -fahrer verunsichert und im Stich gelassen. Nun konnte ein Gesetz für Musterklagen durchgesetzt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vermeintlich übermächtigen Konzernen ausgesetzt sind. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) gleich am 01.11.2018 eine Musterklage gegen VW eingereicht, damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen abgewendet werden kann. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.
„Verbraucherinnen und Verbraucher stehen künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht großen Rechtsabteilungen von Konzernen und Anwälten von Großkanzleien gegenüber. Mit der Musterfeststellungsklage bringen wir sie endlich auf Augenhöhe mit Unternehmen und helfen ihnen so, ihr Recht auch durchzusetzen. Wir zeigen dadurch, dass die Politik handelt und eben nicht vor Konzernen einknickt“, kommentiert Barbara Hendricks, SPD Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.
Für das Musterverfahren hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet. Ab sofort können Anmeldungen kostenlos unter www.bundesjustizamt.de/klageregister vorgenommen werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich so rasch wie möglich anmelden, denn zum einen wird zwei Monate nach Eröffnung des Registers Bilanz gezogen. Bis dahin müssen sich mindestens 50 Personen eingetragen haben. Zum anderen endet die Möglichkeit der Eintragung einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Wer also nicht regelmäßig den Terminplan des Gerichts beobachten möchte, sollte die Eintragung am besten gleich vornehmen. Die Eintragung in das Klageregister ist kostenlos und frei von Prozesskostenrisiken. Informationen rund um die Klage gibt der klageführende vzbv unter www.muster-feststellungsklagen.de.