SPD stärkt Rechte des Flugpersonals

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in der letzten Woche den Entwurf für eine Gesetzesänderung ins Kabinett eingebracht, die sicherstellt, dass das Flugpersonal in Luftverkehrsunternehmen einen Betriebsrat wählen kann, selbst wenn kein Tarifvertrag besteht.

„Anlass hierfür ist, dass die Arbeitsbedingungen in einigen Unternehmen der Luftfahrt derzeit stark in der Kritik stehen und zum Teil zu heftig geführten Tarifauseinandersetzungen geführt haben“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve. Dazu gehören auch die Kontroversen bei der Fluggesellschaft Ryanair. „Von unfairen Arbeitsbedingungen ist auch das Ryanair-Personal hier in Weeze betroffen“, so Hendricks.

Bisher war es im Betriebsverfassungsgesetz unklar, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat wählen können, wenn kein Tarifvertrag über eine Interessenvertretung für das Flugpersonal abgeschlossen wurde. „Diese Unklarheit gilt es zu beseitigen, da ansonsten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber faktisch ein Veto-Recht bei der Mitbestimmung haben“, so Hendricks weiter.

Für das Bodenpersonal (Landbetrieb) der Fluggesellschaften gilt diese Regelung nicht. Hier können die Beschäftigten bereits jetzt schon ohne einen Tarifvertrag einen Betriebsrat gründen.

Vor diesem Hintergrund soll nun für das Flugpersonal sichergestellt werden, dass auch dort ein Betriebsrat gegründet werden kann, wo Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich weigern, entsprechende Tarifverträge abzuschließen. „Weiterhin kann selbstverständlich auch durch einen Tarifvertrag eine Interessenvertretung erreicht werden und bestehende Tarifverträge werden dadurch auch nicht ungültig“, betont Hendricks.